Vorstand und Gremien
Vorstand der Stiftung Berlin-Institut
© Berlin-Institut
Die geschäftsführende Direktorin ist gleichzeitig Vorstand der Stiftung Berlin-Institut. Sie führt eigenverantwortlich die laufenden Geschäfte des Instituts und ist an die Stiftungssatzung und an die Richtlinien und Weisungen des Stiftungsrats gebunden.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat beruft, berät, unterstützt und überwacht Vorstand und Geschäftsführung. Die ehrenamtlich arbeitenden Mitglieder werden auf vier Jahre gewählt.
Wissenschaftlicher Beirat
Der wissenschaftliche Beirat setzt sich aus international renommierten Expert:innen unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen, die Vorstand und Geschäftsführung sowie den Stiftungsrat ehrenamtlich in fachlichen Fragen beraten.
Als rechtsfähig anerkannte Stiftung unterliegt die Stiftung Berlin-Institut der regelmäßigen Kontrolle durch die staatliche Stiftungsaufsicht. Die Satzung findet sich hier.